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Kein Geheimnis: Angaben auf gewerblichen Homepages und in gewerblichen E-Mails

Jede geschäftsmäßig betriebene Homepage unterliegt den Vorgaben des Telemediengesetzes. Dazu zählen Internetseiten, auf denen Unternehmen präsentiert werden, oder auf denen ein Onlineshop betrieben wird. Verbraucher sollen wissen, wer ihr Gegenüber im Internet ist.
Je nach Unternehmensart müssen verschiedene Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zur Verfügung gestellt werden. In der Umsetzung Ihrer Homepage bedeutet dies, dass diese Angaben unter dem Menüpunkt Kontakt oder Impressum von jeder Unterseite aus über zwei Links zu erreichen sein sollten.
Über die folgenden Inhalte muss informiert werden:
- Name und Geschäftsanschrift, die Angabe eines Postfaches reicht als Anschrift nicht aus.
- juristische Personen: Rechtsform und Vertretungsberechtigter, aus Gründen der Transparenz besser alle Vertretungsberechtigten
- Angaben zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme: Telefon, Fax, E-Mail. weiter

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