kein Geheimnis

.graphic.web – Kein Geheimnis: Angaben auf gewerblichen Homepages und in gewerblichen E-Mails -Teil 2

Bestimmte Gruppen müssen über weitere Punkte informieren. Das Bundesjustizministerium hat am 18.02.2009 als Orientierungshilfe einen Leitfaden zu Anbieterkennzeichnung veröffentlicht.

Bereits zum 1. Januar 2007 sind durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) Formvorschriften für Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, geregelt worden. Diese Regelungen gelten z. B. für Postkarten, Faxe und gewerbliche E-Mails.
Folgende Inhalte müssen analog zur klassischen Briefform in einer E-Mail ebenfalls enthalten sein:
- der vollständige Firmenname mit Rechtsform, der Ort der Handelsregisterniederlassung
- das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer
- alle Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder und gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitzenden.

Für die Richtigkeit der in diesem Artikel enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Stand dieser Informationen: Januar 2010. zurück

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